LiquidFeedback Preisträger der Suma Awards 2011
LiquidFeedback ist einer der Preisträger der SuMa Awards 2011.
Die SuMa Awards werden jedes Jahr vom SuMa e. V. – Verein für freien Wissenszugang vergeben. Die diesjährige Preisverleihung fand während des SuMa-Kongresses am 28.09.2011 in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin statt. Herr Prof. Dr. rer. nat. Walther Umstätter hielt die Laudatio.
Die SuMa Awards prämieren Arbeiten, die für die Zukunft des digitalen Wissens von herausragender Bedeutung sind.
Wir freuen uns über den Erhalt des Preises und bedanken uns bei den Preisgebern und der Jury sehr herzlich!
Überprüfbarkeit demokratischer Prozesse – 2. Teil: offene elektronische Abstimmungen sowie Wahlcomputer Typ 1 und Typ 2
Nachdem im ersten Teil des Artikels die Überprüfbarkeit herkömmlicher demokratischer Abstimmungsverfahren durch die Teilnehmer beleuchtet wurde, handelt der zweite Teil von der Überprüfbarkeit elektronischer Abstimmungen.
Zu elektronischen Abstimmungen sei vorweg gesagt, dass diese immanenter Bestandteil aller elektronischen Beteiligungssysteme sind, die mit quantisierten Bewertungen arbeiten. Bei LiquidFeedback ist beispielsweise bereits jede Unterstützerstimme oder Bewertung der Teilnahme an einer elektronischen Abstimmung gleichzusetzen. Bei anderen elektronischen Beteiligungssystemen findet Vergleichbares statt. Elektronische Beteiligungssysteme erheben das Abstimmen zum permanenten Grundprinzip.
Aber nun zur Betrachtung verschiedener Möglichkeiten der Umsetzung einer elektronischen Beteiligung unter Gesichtspunkten der Überprüfbarkeit durch die Teilnehmer.
Überprüfbarkeit demokratischer Prozesse – 1. Teil: Handzeichen, Wahlurnen und Briefwahlen
Demokratische Prozesse sollten überprüfbar sein, damit sie vertrauenswürdig sind. Vertrauen kann nur dann dauerhaft entstehen, wenn die Teilnehmer selber die Vorgänge prüfen können. Eine Überprüfbarkeit allein durch eine Autorität kann kein dauerhaftes Vertrauen schaffen. Daher betrachtet dieser Artikel im Detail die Überprüfbarkeit demokratischer Prozesse durch ihre Teilnehmer.
Handzeichenabstimmung
Betrachten wir zuerst welche Möglichkeiten Mitglieder einer grösseren Organisation haben, um eine offene Handzeichenabstimmung auf einer Mitgliederversammlung zu überprüfen.
Core 2.0.0 released, public alpha test of new API interface and call for applications
LiquidFeedback Core 2.0.0 released
Today the Public Software Group e. V. released version 2.0.0 of LiquidFeedback Core, the main part of LiquidFeedback consisting of a PostgreSQL database schema and a background job for counting. This first version of the new major release line is dedicated to developers as it still needs some testing.
Die 5 W-Fragen politischer Beteiligung: Wer soll an was, womit, wie und wozu beteiligt werden?
Mit den folgenden 5 Fragestellungen soll dem Leser eine Struktur an die Hand gegeben werden, mit der bestehende und zukünftige politische Beteiligungsmöglichkeiten besser bewertet werden können.
1. WER soll sich beteiligen?
Das erste W beschäftigt sich mit der Frage wer beteiligt werden soll. Dies erscheint auf den ersten Blick trivial. In vielen Fällen liegt es tatsächlich auf der Hand, wer zum Teilnehmerkreis gehören soll: Das Programm einer Partei sollten die Mitglieder der Partei festlegen, für die Gestaltung ihres Sandkastens sollten Vorschläge von den Kindergartenkindern gemacht werden, die ihn später benutzen. Bei anderen Beteiligungsmöglichkeiten wird es jedoch schwieriger. So ist beispielsweise umstritten, ob Parlamente nur von Staatsangehörigen oder von allen Bewohnern gewählt werden sollen oder wie sich dies bei Volksabstimmungen verhalten soll. Grundsatz bei dieser Frage muss das demokratische Prinzip sein, dass diejenigen entscheiden sollen, die von einer Entscheidung betroffen sind. Eine eindeutige Festlegung ist in jedem Falle notwendig.
Es muss vor der Durchführung der Beteiligung genau geregelt sein, wer teilnahmeberechtigt ist und auch wie dies geprüft wird.
2. WAS ist der Gegenstand der Beteiligung?
Bei einer Beteiligung muss es um einen Sachverhalt oder eine Menge von Sachverhalten gehen. Der Umfang des oder der Sachverhalte kann sehr unterschiedlich sein. Der Sachverhalt kann klar umgrenzt sein, z. B. eine einmalige Bürgerbeteiligung bei einem Baugenehmigungsverfahren oder auch sehr weit gefasst, wie z. B. die dauernde Beteiligung der Mitglieder an allen Belangen einer Organisation
Es muss vor der Durchführung der Beteiligung eindeutig geregelt sein, was der Gegenstand der Beteiligung ist.
3. WOMIT soll sich beteiligt werden?
Die Frage nach dem womit betrifft die eingesetzten Mittel. Je nach Teilnehmerkreis sowie Gegenstand und Ziel der Beteiligung sind unterschiedliche Mittel geeignet. Aus dem Spektrum von Mitteln wie u. a. persönlichen Diskussionen, Anhörungsverfahren, Meinungsbildern und Abstimmungen per Handzeichen, Wahlen und Abstimmungen per Urne sowie Aussprachen auf Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Urabstimmungen, elektronischen Diskussionen oder Liquid Democracy gilt es jeweils das geeignete auszuwählen.
Es muss vorher eindeutig geregelt werden, mit welchem Mittel eine Beteiligung durchgeführt wird.
4. WIE wird das Mittel verwendet?
Die Auswahl der richtigen Mittel alleine reicht jedoch nicht aus. Es sind – je nach eingesetztem Mittel – z. B. Quoren und nötige Mehrheiten, Fristen, Termine und die Art der Akkreditierung vor der Beteiligung festzulegen. Bei allen Mitteln sind auch bei den praktischen Fragen des Einsatzes immer die demokratischen Grundsätze zu beachten, dass jedem Teilnehmer eine Stimme zusteht und dass die Vorgänge überprüfbar sein müssen,. Bei Urnenwahlen oder Urabstimmungen muss z. B. die Urne und die Auszählung beobachtet werden können. Bei offenen Abstimmungen muss sehr genau und ggfs. mehrfach gezählt werden und bei größeren Gruppen sind Stimmkarten nötig. Grundsätzlich – insbesondere bei elektronischen Abstimmungen – ist zu beachten, dass demokratische Verfahren nur dann überprüfbar sein können, wenn sie offen stattfinden oder eine echte Wahlurne zum Einsatz kommt.
Bevor die Beteiligung durchgeführt wird, muss genau festgelegt werden, wie das Mittel im Detail eingesetzt werden soll.
5. WOZU dient die Beteiligung?
Eine eigene und die abschließende Frage bildet das “danach“. Wozu dient die Beteiligung und welche Auswirkung soll sie haben? Soll nur die Meinung der Teilnehmer erhoben werden, sollen unverbindliche Empfehlungen an ein Gremium ausgesprochen werden oder sollen verbindliche Entscheidungen getroffen werden? Diese Frage ist von besonderer Bedeutung für die Teilnehmer, denn deren Motivation ist in besonderem Maße von den aus der Beteiligung resultierenden Einflußmöglichkeiten abhängig.
Welche Auswirkungen die Beteiligung haben soll, muss festgeleget werden, bevor sie durchgeführt wird.
Schlußworte
Bitte denkt immer, wenn ihr eine Beteiligungsmöglichkeit bewerten oder erschaffen wollt, an die 5 W-Fragen der Beteiligung:
WER soll an WAS, WOMIT, WIE und WOZU beteiligt werden?
Im vorangegangenen Beitrag 5 Jahre Liquid Democracy in Deutschland sind diese Fragen auch ein Teil der Betrachung des praktischen Einsatzes von Liquid Democracy.
5 Jahre Liquid Democracy in Deutschland
Vorläufer
Bereits im Jahre 1884 beschrieb Lewis Caroll in seinem Werk „The Principles of Parliamentary Representation“ die Idee des Delegated Voting: Das vorher schon bekannte Prinzip der Übertragung der eigenen Stimme bei einer Entscheidung an einen anderen Stimmberechtigten (Proxy Voting) wurde dahingehend erweitert, dass Stimmen auch über mehrere Stufen (transitiv) weitergegeben werden können (Delegated Voting).
Zu einem tatsächlich Einsatz kamen diese Verfahren praktisch nicht, sicherlich insbesondere aufgrund des hohen logistischen Aufwandes angesichts der damals zur Verfügung stehenden Mittel. Erst über 100 Jahre später wurde diese Idee in Zusammenhang mit den Möglichkeiten des Internets neu gedacht und die Idee der Liquid Democracy als ein demokratisches System mit direkten Abstimmungen und der Möglichkeit zur transitiven und jederzeit widerrufbaren Delegation der eigenen Stimme formuliert.
A democratic system in which most issues are decided by direct referendum. However, since no one has time for this, you can delegate your votes. Here’s the cool part; you can delegate your votes on a certain topic to one person, and then delgate your votes on another topic to someone else. And delegations are transitive; you can delegate to someone who delegates to someone else, etc, in which case your votes will flow to whoever is at the end of the line. Of course, you can “un-delegate” at any time.
Gründung der Piratenpartei
In Deutschland ist die Idee der Liquid Democracy mit der Piratenpartei seit ihrer Gründung im September 2006 eng verknüpft. Am 16. Februar 2007 erfolgte der erste Eintrag zu Liquid Democracy im Dokumentations-Wiki der Piratenpartei, in dem die angestrebten Ziele formuliert wurden. Auch der erst viel später zu Tage tretenden Konflikt zwischen Überprüfbarkeit elektronischer Abstimmungen einerseits und Datenschutzansprüchen andererseits wird benannt.
Probleme: Geht nur mit zentraler Registratur wer was wann wo gewählt hat. (Datensparsamkeit?)
Sicherheitskritischer Bug in LiquidFeedback gefunden
Im LiquidFeedback Frontend wurde ein sicherheitskritischer Bug entdeckt, der es ermöglichte, fremde Benutzerkonten mittels unbefugter Passwortänderung zu übernehmen. Die Sicherheitslücke wurde mit Version beta32 behoben.
Wir empfehlen alle LiquidFeedback-Instanzen schnellstmöglich auf die letzte Version zu aktualisieren und alle Teilnehmeraccounts zu überprüfen.
Ergänzung:
Der Download-Link auf oben verlinkter Seite zeigte fälschlicherweise bis um 12:00 MESZ noch auf die alte Version. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen und ggf. erneut zu aktualisieren. Aufgrund eines weiteren Fehlers gibt die korrekte Version beta32 eine falsche Versionsinformation beta31 aus, so dass nicht schnell ersichtlich ist, ob der Bugfix tatsächlich eingespielt wurde. Dieses Problem wurde in der darauf folgenden Version beta33 behoben. Wir empfehlen daher ein Update auf beta33.
Die nächste Generation: #codename_blue
Wir freuen uns, eines der umfangreichsten Releases anzukündigen, die es bei LiquidFeedback jemals gegeben hat.
Wir werden den neuesten Prototyp der LiquidFeedback-Software einschließlich eines neuen Frontends bei einer Release-Party im
Kulturverein Kinski e. V., Friedelstraße 28, 12047 Berlin
am Sonntag, dem 13.03.2011 um 18:00 Uhr vorstellen.
Wir bitten um Anmeldung an ajnATpublic-software-group.org
Entwicklerplattform dev.liquidfeedback.org gestartet
Die Fortentwicklung von LiquidFeedback wird zukünftig auf der neuen Entwicklerplatform unter http://dev.liquidfeedback.org/ koordiniert. Die Projektkoordination und die Veröffentlichung von Softwarereleases wird auch zukünftig ebenso wie der Betrieb der neuen Entwicklerplattform durch den Public Software Group e. V. durchgeführt werden.
Der bereits im Sommer letzten Jahres von den Entwicklern der Software gegründete Interaktive Demoratie e. V. beschäftigt sich hingegen mit über die Technik hinausgehenden Fragen. Er wird zukünftig den Betrieb des Blogs liquidfeedback.org übernehmen.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um auf die zwei neu eingerichteten Mailinglisten Main und Announce aufmerksam zu machen. Erstere dient den aktiven Entwicklern zur Koordination und zum Informationsaustausch, auf letzterer werden Ankündigungen (z.B. Hinweise auf neue Updates) veröffentlicht werden. Zu beiden Mailinglisten gibt es öffentliche Archive. Fehlerberichte und Featurewünsche sollten so wie bisher direkt in den Bugtracker eingetragen werden. Um internationale Zusammenarbeit zu ermöglichen, sind Entwicklerplattform und Mailinglisten englischsprachig.
Wir bedanken uns bei AS250.net für die freundliche Unterstützung beim Hosting der Entwicklerplattform.
Aussetzen von Stimmgewicht bei Inaktivität
Mit dem Update auf LiquidFeedback-Kern Version 1.3.1 und dem dazugehörigen Frontend beta31 lässt sich das Stimmgewicht von Benutzern, die sich länger nicht mehr eingeloggt haben, automatisch entziehen. Die Zeit, nach der das Stimmgewicht von Teilnehmern ausgesetzt wird, lässt sich vom jeweiligen Betreiber durch Setzen des Wertes member_ttl in der neu eingeführten system_setting Tabelle der Datenbank einstellen. Da es sich hierbei um eine Konfigurationsoption des LiquidFeedback-Kerns handelt, kann diese nicht wie andere Optionen in der Konfigurationsdatei des Frontends eingestellt werden.
Teilnehmer, denen ihr Stimmgewicht auf die beschriebene Weise entzogen wurde, können dieses durch Einloggen wiederherstellen. Das Feature dient keinesfalls der Verhinderung von Sockenpuppen und kann eine ordentlich durchgeführte Akkreditierung weder ersetzen noch ergänzen.
Benutzer, die an einen anderen Teilnehmer delegieren, der länger nicht mehr aktiv gewesen ist, werden gewarnt. Hierzu ist mit der Konfigurationsoption config.delegation_warning_time des Frontends eine vom Aussetzen des Stimmgewichts unabhängige Zeitspanne einzustellen, nach der ein Benutzer als länger nicht mehr aktiv gilt.
Die Konfigurationsoption des Frontends config.last_login_enabled entfällt, so dass der benötigte Zeitpunkt des letzten Logins nunmehr immer bei jedem Loginvorgang gespeichert wird. Angezeigt (und im Datenbankexport exportiert) wird dieser anderen Nutzern gegenüber jedoch nur unter Angabe des Datums, ohne hierbei die genaue Uhrzeit zu offenbaren. Führt ein Login allerdings zur Reaktivierung des Accounts, wird der Reaktivierungszeitpunkt einschließlich Uhrzeit gespeichert und veröffentlicht, da dieser Einfluss auf Abstimmungsergebnisse hat.
